kleines Bayerisches Staatswappen

Finanzamt Nürnberg

Hier entsteht die Homepage des Finanzamts Nürnberg

Die Steuerverwaltung optimiert die Struktur der bayerischen Finanzämter und beginnt in der Modellregion Mittelfranken. Aus den dort bisher elf Finanzämtern werden insgesamt drei Finanzämter.

Zum 1. Januar 2026 wird aus den bisherigen Finanzämtern Nürnberg-Nord (mit Bearbeitungsstelle Obernburg), Nürnberg-Süd (mit Bearbeitungsstelle Bad Königshofen) und Zentralfinanzamt Nürnberg das Finanzamt Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.

Die bisherigen Dienstgebäude und Servicezentren bleiben erhalten, sodass Sie auch weiterhin vor Ort die Serviceangebote der neuen Finanzämter in Anspruch nehmen oder Ihre Post einwerfen können.

Die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner sowie die jeweilige Zuständigkeit bleibt vorerst unverändert bestehen.
Darüber hinaus haben Sie wie bisher die Möglichkeit, Ihre Anliegen einfach und komfortabel über die digitale Plattform ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.

Für Steuerpflichtige, deren Wohnsitz und Betriebsstätte an verschiedenen Standorten desselben Finanzamtes belegen sind, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer zusätzlichen Feststellungserklärung. Bereits ab dem 1. Januar 2026 wird auf die Anforderung dieser zusätzlichen Erklärung für alle noch offenen Veranlagungszeiträume verzichtet.